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Wem in seinem Herkunftsland eine angemessene Therapie verweigert wird, ist vor Abschiebung geschützt: Mit diesem Urteil gab der EuGH einem Mann aus Sri Lanka recht. 24. April 2018, 12:25 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, KNA, AFP, vk. Flüchtlingsschutz: Opfer ...